Gemeinsame Medienmitteilung der drei bürgerlichen Parteien CVP, SVP, FDP: Erfolgreiche Steuerstrategie weiterführen – AFR-18 umsetzen

Die langfristig angelegte Steuerstrategie des Kantons Luzern darf nicht kurzfristig gefährdet werden, trotzdem müssen die Herausforderungen des Kantons bewältigt werden und insbesondere die AFR-18 umgesetzt werden können.  Deshalb haben sich die bürgerlichen Parteien, aus Verantwortung gegen-über allen Luzernerinnen und Luzernen, zu einem breit abgestützten Kompromiss für Korrekturen der Steuergesetzrevision finden können. Im Zentrum steht dabei die Gewinnsteuer für Unternehmen, wel-che nicht erhöht wird. Die bürgerlichen Parteien haben sich in intensiven und konstruktiven Gesprä-chen zu Kompromisslösungen gefunden, welche von allen Beteiligten das Abrücken von strikten Posi-tionen verlangte.

Von den Steuergesetzrevisionen 2005, 2008 und 2011, welche von den Stimmberechtigen deutlich geneh-migt worden sind, haben im Kanton Luzern sämtliche Bevölkerungsgruppen und auch das KMU, die Industrie und das Gewerbe erheblich profitieren können. Die Steuerzahlenden verfügen über mehr persönliche Mittel, welche für den Konsum zur Verfügung stehen. Diese diversen Steuerreduktionen haben das Image und die Wettbewerbsfähigkeit des Kantons Luzern entscheidend verbessert. Dies zeigt sich u.a. auch in der stetig steigenden Zahl von Firmenansiedlungen aufgrund der tiefen Unternehmenssteuer. Die damit verbundenen Ausfälle im nationalen Finanzausgleich belasten aber den Kanton stark und zwangen ihn zu einschneidenden Sparmassnahmen. Der Ausbau der Universität, die baulichen Aktivitäten der Hochschulen, der Umbau des Seetalplatzes und die Investitionen in den Standort Luzern zeigen aber, dass der Kanton sich in diesem schwierigen Umfeld trotzdem entwickeln und optimieren konnte und kann.

Die vorgeschlagene Steuergesetzrevision 2020 riskiert, die bisherigen Investitionen in einen starken Wirt-schaftsstandort aufs Spiel zu setzen. Deshalb muss die Steuergesetzrevision 2020 korrigiert werden, damit die Steuerstrategie auf Kurs gehalten werden kann. Die bürgerlichen Parteien haben sich dabei auf folgende Massnahmen einigen können:

  • Keine Erhöhung des Gewinnsteuersatzes: Die Wirtschaft darf im volatilen Umfeld (z.B. Frankenstärke, Strafzölle, usw.) nicht mit weiteren Steuererhöhungen belastet werden und Luzern muss im Rahmen des Steuerwettbewerbes aus strategischen Überlegungen weiterhin einen Spitzenplatz halten können.  
     
  • Vermögenssteuern: Wenige sehr gute Steuerzahlende leisten einen massgeblichen Beitrag an das Steu-eraufkommen. Hier muss das Steuersubstrat gewahrt und Abwanderungen verhindert werden. Die Ver-mögenssteuer darf daher nur befristet für die nächsten vier Jahre auf 0,875 Promille erhöht werden. Die maximale Gesamtbelastung darf 3,5 Promille nicht übersteigen.

Aufgrund der Tatsache, dass in einigen Jahren der Negativeffekt des nationalen Finanzausgleiches beendet sein sollte und die Nationalbank soeben eine doppelten Gewinnausschüttung angekündigt hat, sind die bür-gerlichen Kräfte der Überzeugung, dass sich die Reduktion der von der Regierung anvisierten Steuererhö-hung und der damit zusammenhängenden Ertragsminderung rechtfertigt. Zusätzlich bringt die nationale Steuerreform (STAF) dem Kanton Luzern grosse finanzielle Mittel. Damit können die grossen Projekte (AFR-18 mit Bildungskostenteiler und Wasserbau) umgesetzt und gleichzeitig die Kantonsfinanzen konsolidiert werden. Die drei bürgerlichen Parteien CVP, SVP, FDP übernehmen mit einem breit abgestützten Kompro-miss gemeinsam Verantwortung für den Kanton Luzern.